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Qualitätsstandard für Krebsberatungsstellen

Die Beratungsstelle ist eine eigenständige, unabhängige und überparteiliche Einrichtung. Sie verfügt über ein klares Leistungsprofil.

Besetzung der Beratungsstelle:

Um eine hohe psychosoziale Beratungsqualität zu gewährleisten, ist eine entsprechende Spezialisie­rung, Übung und Erfahrung erforderlich, die nur über eine hohe Beratungsdichte zu erreichen ist. Deshalb sollen in der Beratungsstelle pro Jahr wenigstens 500 Beratungskontakte von unbefristet eingestellten Berater/-innen durchgeführt werden. Darüber hinaus sind finanzielle Mittel für Hono­rarkräfte erforder­lich. Eine Sekretariatskraft ist notwendig oder sollte wenigs­tens Teilaufgaben der Beratungsstelle z.B. Telefondienst übernehmen.

Qualifikation der Mitarbeiter/-innen:

Für die Erbringung des Leistungsspektrums einer psychosozialen Krebsberatungsstelle sind Diplom-Sozialarbeiter/-innen, Diplom-Sozialpädagogen/-innen, Diplom-Psychologen/-innen Diplom-Pädagogen/-innen erforderlich, die über eine mehrjährige Berufserfahrung verfügen und psychotherapeutisch qualifiziert sind. Bei mehreren Fachkräften sind möglichst unterschiedliche Professionen vertreten, bei nur einer Fachkraft erscheint die Besetzung mit einer/einem Sozialarbeiter/-in oder Sozialpädagogen/-in sinnvoll. Die Mitarbeiter/-innen nehmen regelmäßig an psychoonkologischen Fort- und Weiterbildungsangeboten und Supervision teil.

Trägerstruktur:

Der Träger sorgt dafür, dass die Krebsberatungsstelle die definierten Aufgaben erfüllen kann. Weiterhin muss die Kooperation mit Selbsthilfeorganisationen und allen für die Krebsbehandlung, Nachsorge und Rehabilitation relevanten Institutionen im stationären und ambulanten Bereich ermöglicht werden. Er hat die Aufgabe, eine langfristige Basisfinanzierung sicherzustellen.

Kostenfreie Beratung und Schweigepflicht:

Das Beratungsangebot ist niederschwellig erreichbar, Kosten für die Ratsuchenden werden nicht erhoben. Eine anonyme Beratung ist möglich. Vorraussetzung für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ist die Schweigepflicht aller Mitarbeiter/-innen der Beratungsstelle. Eine Entbindung davon ist nur durch die Ratsuchenden möglich.

Erreichbarkeit der Beratungsstelle:

Die Beratungsstelle muss mit öffentlichen und privaten Verkehrmitteln gut erreichbar sein. Aufgrund der Besonderheit ihrer Aufgaben (Krisengespräche) wird angestrebt, kurzfristige Gesprächstermine (innerhalb einer Woche) anzubieten.

 
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